Der Kanton Thurgau plant die Energievorschriften für Gebäude ab Mitte 2020 anzupassen und übernimmt somit die Mitverantwortung für die Senkung des CO2-Ausstosses in der Schweiz. Bei bestehenden Wohnbauten betreffen die Gesetzesänderungen vor allem die Erneuerung der Heizung. Bei rund drei Viertel aller Wohnbauten ist es auch künftig ohne weitere Massnahmen möglich, wieder eine Öl- oder Gasfeuerung einzusetzen. Allerdings bietet der Heizungsersatz die einmalige Gelegenheit, auf erneuerbare Energien umzusteigen und so das eigene Gebäude zukunftstauglich zu machen. So ist beispielsweise eine Wärmepumpe auch wirtschaftlich meistens die bessere Lösung als eine fossile Heizung, sofern neben den Investitionskosten auch die Betriebs- und Unterhaltskosten berücksichtigt werden. Zudem spricht der Kanton unter anderem Fördergelder beim Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen.
Quelle: REGI Die Neue vom 18.10.2019