In unserer Serie "Liebes BFE" kommen wir heute auf E-Mails von Herrn R. und Frau J. zurück, in denen es um das bidirektionale Aufladen geht, da ihre Händler behaupteten, dass die Nutzung dieser Funktion in der Schweiz illegal sei.
Wie soll man sich in den Vorschriften und inmitten von Abkürzungen wie V2H (Vehicle-to-Home, in Einfamilienhäusern), V2B (Vehicle-to-Building, in Mehrfamilienhäusern) und V2G (Vehicle-to-Grid, für die Einspeisung in das Stromnetz) zurechtfinden? Um sich Klarheit zu verschaffen, befragte Energeiaplus Daniel Schaller, den Spezialisten für Energieeffizienz im Verkehrswesen beim BFE.
V2H (Vehicle-to-Home) und V2B (Vehicle-to-Building)
Die Verwendung einer V2B/V2H-kompatiblen Autobatterie (oder einer stationären Batterie im Gebäude) zur Stromversorgung eines Hauses ist völlig legal. Es ist beispielsweise möglich, die Autobatterie über das Stromnetz oder Photovoltaikanlagen aufzuladen und die gespeicherte Energie dann für den Eigenverbrauch zu nutzen, z. B. nachts oder bei bedecktem Himmel. Überschüssiger PV-Strom, der nicht durch die Batterie fließt, kann immer noch in das Netz eingespeist und pro kWh vergütet werden.
In der Schweiz gibt es zahlreiche funktionierende V2B/V2H-Beispiele, die teilweise schon mehrere Jahre alt sind. EnergieSchweiz, ein Programm des Bundesamtes für Energie, hatte das Thema letztes Jahr auf seinem Youtube-Kanal speziell vorgestellt:
- Auf Französisch: EP1/5 La recharge bidirectionnelle: Stockage d'électricité sur roues pour les particuliers
- Deutsch: EP1/5 Bidirektionales Laden: Die E-Auto-Batterie als Powerbank für den Privathaushalt
Auf dem Markt sind verschiedene kommerzielle, installationsfertige V2B/V2H-Lösungen erhältlich.
V2G (Vehicle-to-Grid)
Im Gegensatz zu dem, was man manchmal lesen oder hören kann, ist V2G in der Schweiz nicht verboten.
Das Potenzial dieser Technologie ist dadurch gegeben, dass die Flexibilität von mehreren (zehn)tausend V2G-kompatiblen Autos (oder Ladestationen) durch einen "Flexibilitätsaggregator" gebündelt und gesteuert wird. Dieser summiert die Kapazitäten jedes an eine V2G-Säule angeschlossenen V2G-Fahrzeugs zu einer "aggregierten Kapazität" (oder "Regelpool") und verkauft diese z.B. an Swissgrid oder einen Verteilnetzbetreiber (VNB), um bei Bedarf die Netzfrequenz bzw. die Spannung des Stromnetzes innerhalb von Sekunden auszugleichen. Dieser Ausgleich ist möglich, indem auf Befehl Strom aus V2G-Autos in das Netz eingespeist wird, und zwar zu vertraglich festgelegten Bedingungen, die mit dem Flexibilitätsaggregator vereinbart wurden. Der Aggregator steuert dann die Flexibilität, die auf der Ebene der Autos zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall wird die Fähigkeit des Fahrzeugs, auf einen Befehl zu reagieren und eine Dienstleistung zu erbringen, vergütet und nicht nur die unkoordinierte Einspeisung von kWh, z. B. aus der Solarproduktion, ins Netz.
Derzeit wird die V2G-Technologie weder im Stromversorgungsgesetz (StromVG) noch in den entsprechenden Verordnungen oder in anderen Gesetzestexten explizit erwähnt. Der Regulierungsrahmen für die Umsetzung von V2G ist jedoch klar definiert, insbesondere die Bestimmungen zur Flexibilität, zum Netzzugang und zur Einspeisung von Elektrizität in das Netz.
Das zweite Verordnungspaket zur Umsetzung des "Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien", das 2026 in Kraft treten wird, wird die Entwicklung von wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsmodellen mit V2G erleichtern. Für die Anschlussbedingungen einer bidirektionalen Ladestation (V2G) gilt Kapitel 4.6 des entsprechenden VSE-Handbuchs.
Mobility (Carsharing) hat V2G bereits in relativ großem Umfang legal getestet. Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter : Bidirektionales Laden: Wir brauchen mehr Elektroautos und billigere Ladestationen | Mobility Neo
Da die V2G-Technologie noch nicht sehr weit verbreitet ist, sind die kommerziellen Angebote in diesem Bereich noch sehr begrenzt. Die Entwicklung wird voraussichtlich zwischen 2028 und 2030 einsetzen, wenn die Interoperabilität zwischen bidirektionalen Autos und Ladestationen weit verbreitet ist.
Wenn wir die Situation zusammenfassen:
Ja, in der Schweiz ist die Umsetzung von V2H, V2B und V2G rechtlich möglich und gut geregelt.
Quelle: Energeia