Temporäre Anschlüsse, Energierücklieferung Vergütung und Herkunftsnachweise
Preise 2025
Temporäre Anschlüsse
Gilt für temporäre Energielieferungen für Baustellen, Fest- und Sportveranstaltungen, Marktfahrer, sowie provisorische Anschlüsse aller Art.

Energierücklieferung (Einspeisevergütung)
Gilt für die Energieeinspeisung in das Verteilnetz von Eigenerzeugungsanlagen (EEA), die nicht nach Energiegesetz Art. 7a (KEV) vergütet werden.
Bei einer EEA mit Batteriespeicher muss der Anlagenbetreiber sicherstellen, dass die Batterie nicht über das Verteilnetz aufgeladen werden kann.

Informationen zu den Vergütungssätzen für ökologische Mehrwerte (HKN) finden Sie hier.
Tarifzeiten
Hochtarif (HT)
Montag bis Freitag von
07.00 bis 20.00 Uhr
Niedertarif (NT)
Übrige Zeiten
Rechtsgrundlage
Es gelten die Bestimmungen Ihres Verteilnetzbetreibers.