Temporäre Anschlüsse, Energierücklieferung Vergütung und Herkunftsnachweise


Gilt für temporäre Energielieferungen für Baustellen, Fest- und Sportveranstaltungen, Marktfahrer, sowie provisorische Anschlüsse aller Art.

Gilt für die Energieeinspeisung in das Verteilnetz von Eigenerzeugungsanlagen (EEA), die nicht nach Energiegesetz Art. 7a (KEV) vergütet werden.

Bei einer EEA mit Batteriespeicher muss der Anlagenbetreiber sicherstellen, dass die Batterie nicht über das Verteilnetz aufgeladen werden kann.


Informationen zu den Vergütungssätzen für ökologische Mehrwerte (HKN) finden Sie hier.

Hochtarif (HT)
Montag bis Freitag von
07.00 bis 20.00 Uhr

Niedertarif (NT)
Übrige Zeiten

Es gelten die Bestimmungen Ihres Verteilnetzbetreibers.